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   OLG Celle, 20.06.2003 - 8 U 170/02   

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https://dejure.org/2003,30382
OLG Celle, 20.06.2003 - 8 U 170/02 (https://dejure.org/2003,30382)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.06.2003 - 8 U 170/02 (https://dejure.org/2003,30382)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Juni 2003 - 8 U 170/02 (https://dejure.org/2003,30382)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5a Abs. 1 S. 1, 4 VVG ; § 5a Abs. 2 VVG
    Bestehen eines verschuldensunabhängigen Widerspruchsrechts des Versicherungsnehmers bei Übermittlung teils unwirksamer Versicherungsbedingungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines verschuldensunabhängigen Widerspruchsrechts des Versicherungsnehmers bei Übermittlung teils unwirksamer Versicherungsbedingungen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 5 a
    Kein Widerspruchsrecht des VN binnen Jahresfrist (§ 5 a Abs. 2 VVG) bei Aushändigung teilweise wegen Intransparenz unwirksamer AVB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1113
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Celle, 20.06.2003 - 8 U 170/02
    Es fehlte zudem wegen der Verwendung der beanstandeten intransparenten Klauseln, die im Hinblick auf das seinerzeit noch nicht bekannte Urteil des BGH vom 9. Mai 2001, VersR 2001, 841 jedoch überwiegend für wirksam gehalten wurden, auch an einem Verschulden der Beklagten.
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 138/99

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Celle, 20.06.2003 - 8 U 170/02
    Der Kläger vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass die Versicherungsverträge nach Widerspruch gemäß § 5 a Abs. 2 VVG binnen Jahresfrist, wegen angeblich unzureichender Verbraucheraufklärung - im Hinblick auf die bezüglich der Ermittlung des Rückkaufwertes seiner Ansicht nach intransparente, unwirksame Abrechnungsklausel in § 5 Abs. 3 AVB (vgl. dazu BGH VersR 2001, 814 und VersR 2001, 839 ) - nicht wirksam zustande gekommen seien.
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2000 - 4 U 32/00

    Unterlassung der Verbraucherinformation - Ende des Versicherungsvertrages -

    Auszug aus OLG Celle, 20.06.2003 - 8 U 170/02
    Auch ein Anspruch auf Vertragsaufhebung nach den Grundsätzen eines Verschuldens bei Vertragsschluss (c. i. c.) besteht in den Fällen der Verwendung unwirksamer Klauseln i. d. R. nicht, da bei Vertragsanpassung auf das rechtliche gebotene Maß ein Schaden nicht entsteht (OLG Düsseldorf VersR 2001, 837 [OLG Düsseldorf 05.12.2000 - 4 U 32/00] , Prölss, a.a.O., Rn 73 f. zu 5 a VVG, Vorb I Rn 85, 103).
  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Das durch den Transparenzmangel verursachte Informationsdefizit des Versicherungsnehmers bei der Produktwahl führt deshalb nicht dazu, die Vertragsergänzung durch ein Widerspruchsrecht in entsprechender Anwendung von § 5a VVG auszuschalten (so aber Schünemann, JZ 2002, 137; zutreffend: Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 5a Rdn. 41; OLG München VersR 2003, 1024, 1026; OLG Celle VersR 2003, 1113 f.; Wandt, VersR 2001, 1455 f.; Werber, VersR 2003, 148, 150 ff.).
  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 177/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Das durch den Transparenzmangel verursachte Informationsdefizit des Versicherungsnehmers bei der Produktwahl führt deshalb nicht dazu, die Vertragsergänzung durch ein Widerspruchsrecht in entsprechender Anwendung von § 5a VVG auszuschalten (so aber Schünemann, JZ 2002, 137; zutreffend: Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 5a Rdn. 41; OLG München VersR 2003, 1024, 1026; OLG Celle VersR 2003, 1113 f.; Wandt, VersR 2001, 1455 f.; Werber, VersR 2003, 148, 150 ff.).
  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 245/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Das durch den Transparenzmangel verursachte Informationsdefizit des Versicherungsnehmers bei der Produktwahl führt deshalb nicht dazu, die Vertragsergänzung durch ein Widerspruchsrecht in entsprechender Anwendung von § 5a VVG auszuschalten (so aber Schünemann, JZ 2002, 137; zutreffend: Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 5a Rdn. 41; OLG München VersR 2003, 1024, 1026; OLG Celle VersR 2003, 1113 f.; Wandt, VersR 2001, 1455 f.; Werber, VersR 2003, 148, 150 ff.).
  • OLG Nürnberg, 22.09.2003 - 8 U 632/03

    Form- und fristgemäßer Widerspruch gegen den Abschluss eines

    Für eine erweiternde Auslegung des Widerspruchsrechts nach § 5 a Abs. 2 VVG auf Fällen von unwirksamen Klauseln besteht deshalb keine Veranlassung; zudem ist bei den vorliegenden Verträgen -unstreitig- eine Vertragsanpassung, d.h. eine Umgestaltung der bisherigen AGB erfolgt (van Bühren, a.a.O.; Landgericht Stuttgart, Urteil vom 07.07.2003, Az.: 22 O 101/03; OLG Celle, VersR 2003, 1113).
  • LG Dortmund, 07.04.2005 - 2 S 54/04

    Berechnung des Rückkaufswertes sowie Abzug der Abschlusskosten einer

    Für eine analoge Anwendung der Vorschrift des § 5 a VVG fehlt es an einer ausfüllungsbedürftigen und lückenhaften Regelung des Klauselersetzungsverfahrens (OLG Celle VersR 2003, 1113; OLG Nürnberg VersR 2004, 182).
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